Platzordnung
Damit die Mehrheit unserer Gäste ihre mobile Freiheit genießt, halten wir ein paar Spielregeln für wichtig.
Das Jagstcamp ist nur polizeilich zugelassenen und haftpflichtversicherten Wohnmobilen vorbehalten, die über ein geschlossenes Abwassersystem und über eine Toilette verfügen. Natürlich dürfen Sie auch mit Ihrem Campingbus oder Kastenwagen dem "Vanlife" frönen. Selbstausbauer sind uns immer willkommen! Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz im Sinne des Straßengesetzes Baden-Württemberg.
Das Jagstcamp ist kein Campingplatz, deshalb ist das Abstellen von PKW, Wohnanhängern und/oder Zelten nicht erlaubt. Wenn Sie einen Gepäckanhänger mitführen sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung!
Wenn Sie mit Caravan oder Zelt reisen empfehlen wir Ihnen den Campingplatz des "Heilbronner Campingclubs" im benachbarten Olnhausen.
Unsere Wohnmobilstellplätze sind gebührenpflichtig laut Aushang , der Zeitraum endet um 15:00 Uhr des nächsten Tages. Entrichten können Sie die Stellplatzgebühr per Brief an der Blockhütte oder beim Platzwart. Ihre Quittung hängen Sie bitte gut sichtbar in die Front- oder Seitenscheibe Ihres Fahrzeugs. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, tun Sie das bitte rechtzeitig.
Reservierungen für später Anreisende macht der Platzwart - und sonst niemand!
Die Ver- und Entsorgung sowie die Stromentnahme ist in Selbstbedienung über Münzautomaten geregelt.
Bitte verlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn vorzufinden wünschen, bitte beachten Sie die Mülltrennung!
In Ausübung des Hausrechts ist der Platzbetreiber berechtigt, Personen / Fahrzeuge des Platzes zu verweisen.
Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers, der SP-Betreiber schliesst jegliche Haftung aus.
Gewerbliche Aktivitäten, wie Verkäufe oder Schaustellungen sind untersagt.
Wir bitten um Nachtruhe zwischen 22:30 und 6:30 Uhr.
Bitte bewegen Sie Ihr Reisemobil in Schrittgeschwindigkeit, auf dem Stellplatz gilt die StVO.
Natürlich dürfen Sie Grillen, Ihre Markise ausfahren und Ihre Campingmöbel aufstellen, bitte vermeiden Sie aber Belästigungen Ihrer Nachbarn! Offenes Feuer ist untersagt!
Haustiere sind immer an der Leine zu führen, selbstverständlich beseitigen Sie deren Hinterlassenschaften. Hunde, die unter die Kampfhundeverordnung fallen, sind nicht erlaubt.
Der Betrieb von Stromgeneratoren ist nicht gestattet, wir haben Stromsäulen!
Die maximale ununterbrochene Aufenthaltsdauer ist auf 7 Tage beschränkt, das Jagstcamp ist kein Dauerwohnsitz.
Mit der Belegung eines Stellplatzes akzeptiert unser Gast diese Platz- und Gebührenordnung in der jeweils aktuellen Fassung.
Schönen Aufenthalt wünscht Ihre Jagstcamp Widdern GbR